Verkehrsmedizin



Unsere Leistungen auf einen Blick:


  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung für LKW, Taxi und Bus
  • Medizinische und psychologische Untersuchungen nach der VDV 714 und der Triebfahrzeugführerverordnung für Bahnbedienstete und Lokführer

Als Berufskraftfahrer und haben Sie meist die Verpflichtung Ihre gesundheitliche Eignung für das Führen von LKW, Taxi und Omnibus nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder im innerbetrieblichen Verkehr (G 25) nachzuweisen. Wir unterstützen Sie hierbei!


Bitte unbedingt mitbringen:




  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Für den Sehtest - vorhandene Sehhilfen (z.B. Brille, Kontaktlinsen)
  • Bei chronischen Erkrankungen ärztliche Befunde, die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben können (z.B. Zuckerkrankheit [Diabetikerpass, HBA1-Wert], Bluthochdruck, Herzerkrankungen usw.)

LKW:

Erstbeantragung und Verlängerung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung
 Lkw-Fahrer benötigen keine leistungspsychologischen Tests!


Personenbeförderung Taxi:

Erstbeantragung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests (unabhängig vom Alter) Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests


Omnibus:

Erstbeantragung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests (unabhängig vom Alter) Verlängerung bis zum 50.Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Test Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, wird die Fahrerlaubnis ohne Durchführung der leistungspsychologischen Tests nur bis zu dem Tag verlängert, an dem Sie 50 Jahre alt werden!