Betriebliches Eingliederungsmanagement


Unsere Leistungen auf einen Blick:


  • Rehabilitationsberatung
  • Unterstützung beim betriebliches Eingliederungsmanagement

Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet (SGB IX § 84 (2)) für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zu sorgen. Der Arbeitgeber. Bei häufiger oder längerfristiger Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ist durch den Arbeitgeber ein Angebot zur Überwindung und Vorbeugung der Arbeitsunfähigkeit zu erstellen. Hierbei stehen wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite und bewahren Ihr Unternehmen vor teuren Ausfallkosten und personellen Defiziten.